Informationen zum Schuljahresbeginn

Hat mein Kind Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte?

Ja! Alle Schülerinnen und Schüler bekommen ein SchülerTicket Westfalen. Damit ist ihr Kind nicht nur auf dem Schulweg mobil, sondern auch in der Freizeit und in den Ferien. Dieses Ticket ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs, 365 Tage und rund um die Uhr gültig. Ihr Kind kann beliebig mit Bus, Stadtbahn und Nahverkehrszügen fahren. Alle Infos zum WestfalenTarif-Gebiet inkl. Harplanauskunft finden Sie unter www.TeutoOWL.de.

Das WGV ist ein Halbtagsgymnasium, wie stelle ich die Betreuung am Nachmittag sicher?

Nachmittagsbetreuung

Wie finde ich mich (mein Kind sich) am Weser-Gymnasium zurecht?

Raumplan

Wann beginnt und wann endet der Unterricht?

Unterrichtszeiten

Wo dürfen Schülerinnen und Schüler sich in der Pause aufhalten?

Die Pausenordnung wird dahingehend geändert.

  • Fußballspiele finden auf dem unteren Hof statt, auf dem oberen Hof sind Ballspiele mit den Softbällen erlaubt.
  • Schweigegarten: Dieser Bereich hinter dem Gebäudeteil der Räume 407 und 408 darf nur bei trockener Witterung in den beiden großen Pausen genutzt werden. Dieser Aufenthaltsbereich dient der Erholung und Entspannung – hier sind laute Gespräche und sportliche Aktivitäten untersagt, es soll ein echter Ruhebereich sein. Er wird ausschließlich über die Treppe hinter den Kunsträumen betreten und nicht über die Finnbahn.
  • Alle Schüler*innen dürfen in ihren Freistunden und in der Mittagspause das PZ als Aufenthalts- und Arbeitsraum nutzen.
  • Regenpausen werden vom Sekretariat durch die Schulglocke angekündigt. Ausnahmsweise ist dann die Nutzung des PZ gestattet. Klassen bleiben geöffnet, so dass Schüler*innen diese Pausen in ihrem Klassenraum verbringen können. Selbstverständlich dürfen auch Regenpausen draußen verbracht werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind selbstverständlich verpflichtet, ihren eigenen Beitrag zur Sauberhaltung ihrer Schule zu leisten.

Mit der Eröffnung des Kiosks wird es für die Oberstufe wieder erlaubt sein, die Pausen im PZ zu verbringen.

Weitere Informationen zum Pausensport gibt es hier.

Wann wird der Kiosk wieder eröffnet?

Der Kisok wird offiziell wieder am Montag, den 14.08. für alle Schüler*innen eröffnen. In der ersten Woche gibt es dort ausschließlich ein Mittagessen für die Kinder der Nachmittagsbetreuung.

Was muss ich tun, wenn ich/mein Kind krank ist?

Schülerinnen und Schüler, die erkrankt nicht am Unterricht teilnehmen können, werden am ersten Tag durch eine/n Erziehungsberechtigte/n über das Meldeformular auf der Homepage bis 07.00 Uhr krankgemeldet. Sofern die Schülerinnen und Schüler volljährig sind, können sie die Krankmeldung selbständig vornehmen. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage andauert, nehmen die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler Kontakt zu den Klassenleitungen/ Jahrgangsstufenleitungen auf. Falls in der Sekundarstufe II an dem Krankheitstag eine Klausur geschrieben wird, ist die Krankheit durch ein ärztliches Attest zu belegen,  (Auszug aus der Schulordnung, Punkt 2)

Wie kann ich mein Kind beurlauben?

Schriftliche Anträge auf Beurlaubung sind von den Eltern rechtzeitig an die
Schule zu richten. Die Klassenleitung beurlaubt bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres, unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien werden Schüler/innen nicht beurlaubt.

Darüber hinaus beurlaubt nur der Schulleiter, vgl. § 43 SchulG-NRW.

Beurlaubungen am Tag nach der Konfirmation werden ausschließlich nach der 6. Std. genehmigt.

Wann sind bewegliche Ferientage im aktuellen Schuljahr?

Hier finden Sie die aktuellen Ferienzeiten und beweglichen Ferientage im laufenden Schuljahr.

Was ist unsere Bildungs- und Erziehnungsvereinbarung?

Unsere Bildungs- und Erziehungsvereinbarung bildet die Grundlage unserer Zusammenlebens. Mit unserer persönlichen Unterschrift verpflichten wir uns zu einem entsprechenden Umgang miteinander.

Wie lange muss mein Kind Hausaufgaben machen und wie gehen wir am WGV damit um?

Hausaufgaben

Wie nutzen wir IServ und iPAD am WGV?

IServ und iPad am WGV – unsere digitalen Werkzeuge für den Unterricht.

Kann ich von selbst gewählten Klausuren zurücktreten?

Die in der Oberstufe in einigen Fächern mögliche Wahl von freiwilligen Klausuren ist stets für mindestens ein Halbjahr verbindlich. Ein Rücktritt ist erst zum folgenden Halbjahr möglich.

Wann muss ich mich für meine Abiturfächer entscheiden?

Mit der Wahl der beiden Leistungskurse stehen das 1. und das 2. Abiturfach bereits fest. Das 3. und das 4. Abiturfach werden unmittelbar zu Beginn der Jahrgangsstufe Q2 verbindlich festgelegt.

Was muss ich tun, wenn ich/mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann?

Wenn eine vorübergehende Erkrankung vorliegt, genügt die übliche schriftliche Entschuldigung. Beruht die Sportunfähigkeit auf einer längerfristigen körperlichen Beeinträchtigung (Verletzung o.ä.), legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der Sportunfähigkeit vor.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen darüber hinaus von der Stufenleitung prüfen lassen, ob sie ersatzweise ein anderes Fach belegen müssen.

Wie ist mein Kind in der Schule versichert?

Versicherungsschutz (Unfallschutz und Haftung der Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten)

Versicherungsschutz (Kleidung und Fahrräder)

Welche Regeln gibt es in puncto Hygiene und Gesundheit?

Die 10 wichtigsten Hygienetipps